Die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) bezieht sich auf die Vergütung, die Betreiber von PV-Anlagen für den in das öffentliche Stromnetz eingespeisten Solarstrom erhalten. Diese Vergütung wird in der Regel über einen bestimmten Zeitraum garantiert und dient als Anreiz für den Ausbau erneuerbarer Energien.
Die Höhe der Einspeisevergütung variiert je nach Land, Region und Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage. In Deutschland beispielsweise wurde die
Einspeisevergütung für PV-Anlagen im Rahmen des Erneuerbare-Energien-
Gesetzes (EEG) festgelegt und wird regelmäßig angepasst.
Die Einspeisevergütung für PV-Anlagen spielt eine wichtige Rolle bei der
Wirtschaftlichkeit von Solarstromanlagen und beeinflusst maßgeblich die
Rentabilität für Betreiber von PV-Anlagen.
Leistung der PV Anlage | Feste Einspeisevergüting | Marktprämienmodell |
---|---|---|
bis 10 kWp | 8,2 ct/kWh | 8,6 ct/kWh |
bis 40 kWp | 7,1 ct/kWh | 7,5 ct/kWh |
bis 100 kWp | 5,8 ct/kWh | 6,2 ct/kWh |